Stellungnahme zum Statement des Präsidiums zu Geschlechtervielfalt in der Leuphana
Stellungnahme zum Statement des Präsidiums zu Liberalität, Gleichbehandlung, Respekt für Geschlechtervielfalt in der Hochschule
Der AStA der Uni Lüneburg, das Bündnis feministischer 8. März Lüneburg, das QuARG und der Checkpoint Queer e.V. begrüßen das Statement der Universität zu geschlechtlicher Vielfalt vom 03.12.2020. Doch auch wenn Selbstverpflichtungen und die Erarbeitung eines transsolidarischen Leitbildes ein wichtiger Schritt für den Diskriminierungsschutz sind, machen wir an dieser Stelle darauf aufmerksam, dass sich trans, inter und nicht-binäre Menschen an der Universität Lüneburg heute nicht ausreichend willkommen fühlen.
„Jegliches diskriminierendes und verletzendes Verhalten gegenüber TIN* Personen wird an dieser Universität nicht geduldet“, heißt es im Statement. Aber was bedeutet diese Selbstverpflichtung für den konkreten Umgang mit diskriminierendem Verhalten gegen trans, inter und nicht-binäre Personen (TIN*)?
Die Tatsache, dass die Uni schon seit über einem Jahr von verschiedenen Stellen über transfeindliche Vorfälle an der Uni informiert wird und bisher noch keine konkreten hochschulöffentlichen Schritte unternommen wurden, zeigt, dass die Selbstverpflichtungen der Uni unwirksam geblieben sind.
Bemühungen studentischer Initiativen, die schon früh auf einen dringenden Handlungsbedarf aufmerksam machten, wurden nicht ausreichend gehört. Diese werden zwar im Statement der Uni lobend hervorgehoben, erhielten aber in diesem Anliegen nicht die notwendige Unterstützung.
Wir fordern das Präsidium auf, es nicht bei allgemeinen Bekundungen und Berufungen auf das Leitbild der Universität Lüneburg zu belassen. Stattdessen fordern wir:
1) Eine Stellungnahme dazu, was die Selbstverpflichtungen der Uni für den konkreten Fall transfeindlichen Verhaltens bedeuten.
2) Die Evaluation bestehender Strukturen für den Diskriminierungsschutz an der Uni. Studentische, ehrenamtliche Initiativen können nicht allein für den Diskriminierungsschutz verantwortlich gemacht werden. Als erste studentische Anlaufstellen müssen das QuARG und der Rest des AStA davon ausgehen können, dass Berichte über diskriminierendes Verhalten von den institutionellen Ansprechpartner*innen ernst genommen werden und zu konkreten Maßnahmen führen.
3) Eine öffentliche Distanzierung von den transfeindlichen Äußerungen der Junior Professorin Alessandra Asteriti, wie es beispielsweise auch an der Uni Leipzig im Falle der rassistischen Äußerungen von Professor Thomas Rauscher geschehen ist (https://www.uni-leipzig.de/newsdetail/artikel/stellungnahme-der-universitaet-leipzig-zu-aeusserungen-von-prof-rauscher-2017-11-15/).